Fachoberschule Technik
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule die Fachhochschulreife und damit folgende Berechtigungen bzw. Möglichkeiten:
• Studium an Fachhochschulen, und zwar auch in Studiengängen, die nicht dem beruflichen Schwerpunkt der absolvierten Fachoberschule entsprechen
• besonders qualifizierte Fachoberschulabsolventinnen und Fachoberschulabsolventen mit geeigneter Berufsausbildung: Studium bestimmter Fachrichtungen des Lehramtes an beruflichen Schulen an einer niedersächsischen Universität
• Zugang zur Ausbildung für den gehobenen Dienst der Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, für den gehobenen Polizeidienst, für die Offizierslaufbahn usw.
• Fachoberschulabsolventinnen und Fachoberschulabsolventen mit einschlägiger Berufsausbildung: Weiterbildung in der Berufsoberschule, die in einem einjährigen Bildungsgang zur fachgebundenen Hochschulreife führt und befähigt, einen Bildungsweg in einem beruflichen Schwerpunkt entsprechenden Studiengang an einer Universität fortzusetzen
• Aufnahme in die Vorstufe (Klasse 11) des Beruflichen Gymnasiums
• Fachoberschulabsolventinnen und Fachoberschulabsolventen, die vom 7. bis 10. Schuljahrgang durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben: Eintritt in die Kursstufe (Schuljahrgang 12) eines Beruflichen Gymnasiums gleicher Fachrichtung
Fachoberschule Technik
pdf, 42.7 KB, 07/15/11
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