Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin / zum Kfz-Mechatroniker mit dem Schwerpunkt Pkw-Technik dauert in der Regel 3,5 Jahre (42 Monate). Eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf 3 Jahre (36 Monate) ist nur möglich, wenn die erbrachten Leistungen in der Gesellenprüfungen Teil 1, im Betrieb, in den überbetrieblichen Lehrgängen und in der Berufsschule mit der Note „Gut“ oder besser bewertet wurden. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre (30 Monate) ist möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb die bestandene Berufsfachschule Fahrzeugtechnik anerkennt oder der Auszubildende das Abitur gemacht hat.
1. Ausbildungsjahr – die Grundstufe
Dauer: 1 Jahr
Berufsschulunterricht: 2 Tage pro Woche (max. 18 Schulstunden)
Die Ausbildung beginnt in der Regel am ersten August. Abweichende Starttermine wie z.B. der erste September sind möglich.
Unterrichtet werden die Fächer Fachtheorie (max. 9 Stunden), Politik (2 Stunden), Deutsch (2 Stunden), Religion (1 Stunde), Englisch (1-2 Stunden), Sport (1-2 Stunden)
Im Unterrichtsfach "Fachtheorie" werden die Lerninhalte der Lernfelder 1 bis 4 vermittelt.
2. Ausbildungsjahr – die Fachstufe 1
Dauer: 1 Jahr
Berufsschulunterricht: 1 Tag pro Woche (max. 9 Schulstunden)
Unterrichtet werden die Fächer Fachtheorie (max. 7 Stunden) und Politik (2 Stunden).
Im Unterrichtsfach "Fachtheorie" werden die Lerninhalte der Lernfelder 5 bis 8 vermittelt.
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 der Gesellenprüfung statt. Dieser Teil der Gesellenprüfung ersetzt die ehemalige Zwischenprüfung. Die dabei erreichte Note geht mit 35% in die Abschlussnote ein. Die theoretische Prüfung findet in der Regel im Mai, die praktische Prüfung mit Fachgespräch im Juni oder Juli statt.
3. Ausbildungsjahr – die Fachstufe 2
Dauer: 12 Monate
Berufsschulunterricht: 1 Tag pro Woche (max. 9 Schulstunden)
Unterrichtet werden die Fächer Fachtheorie (max. 7 Stunden), Politik (1 Stunde) und Deutsch (1 Stunde).
Im Unterrichtsfach "Fachtheorie" werden die Lerninhalte der Lernfelder 9 bis 12 vermittelt.
4. Ausbildungsjahr – die Fachstufe 3
Dauer: 6 Monate
Berufsschulunterricht: 1 Tag pro Woche (max. 9 Schulstunden)
Unterrichtet werden die Fächer Fachtheorie (max. 7 Stunden) und Politik (2 Stunden).
Im Unterrichtsfach „Fachtheorie“ werden die Lerninhalte der Lernfelder 13 und 14 vermittelt.
Kurz vor Ende der Ausbildung, in der Regel Ende November oder Anfang Dezember, findet die theoretische Prüfung vom Teil 2 der Gesellenprüfung statt. Die praktische Prüfung mit Fachgespräche findet im Januar statt. Die dabei erreichte Note geht mit 65% in die Abschlussnote ein.
Die Ausbildung endet entweder mit der bestandenen Gesellenprüfung am Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse oder bei nicht bestandener Gesellenprüfung mit Ablauf des Ausbildungsvertrages, in der Regel am 31. Januar.
Während der Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin/zum Kfz-Mechatroniker können die Auszubildenden u.a. folgende Kompetenzen erwerben:
Die Schülerinnen und Schüler
- verschaffen sich einen Überblick über zu wartenden und zu inspizierende Bauteile,
Baugruppen und Systeme.
- identifizieren Bauteile, Baugruppen und Systeme, von denen besondere Gefahren ausgehen und handeln unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit- und Unfallverhütungsvorgaben.
- informieren sich mit Hilfe von technischen Unterlagen über Art und Umfang von notwendigen Reparaturen.
- führen Sichtprüfungen und Messungen an elektrischen und elektronischen Systemen durch.
- führen Montage- und elektrische Anschlussarbeiten durch.
- lesen diagnosefähige Fahrzeuge aus und planen die Arbeitsschritte der notwendigen Tätigkeit.
- analysieren die Funktion von Bauteilen, Baugruppen und Systemen und deren Funktionszusammenhänge.
- wählen geeignete Mess- und Prüfgeräte und Diagnosegeräte aus und wenden diese an.
- vergleichen Ist- und Sollwerte und bewerten das Ergebnis.
- beschreiben Schadensbilder.
- dokumentieren ihre Ergebnisse.
- entwickeln Problemlösestrategien.
- ...
Teil 1 der Gesellenprüfung = Serviceauftrag
- Gewichtung an der Gesamtnote der Gesellenprüfung 35%
- Teil 1 findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt.
- Der Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen:
Theorieteil Termine: im Mai oder Juni
- Praxisteil mit Fachgespräch Termine: im Juni, Juli oder August
- Theorieteil:
- 2 Aufgabenteile zu den Lernfeldern 1 bis 6
- Jeder Aufgabenteil besteht z.Z. aus 13 offenen und 10 Ankreuzfragen
- Bearbeitungszeit des Theorieteils: 120 Minuten (= 2 x 60Minuten)
- Gewichtung des Theorieteils an der Teil-1-Note: 50%
- Praxisteil:
- mindestens eine Arbeitsaufgabe mit möglichen Teilaufgaben zu den Lernfeldern 1 bis 6
- Bearbeitungszeit des Praxisteils: 180 Minuten
- Gewichtung des Praxisteils an der Teil-1-Note: 50%
- Das Fachgespräch ist Teil des Praxisteils; Dauer: maximal 10 Minuten
Teil 2 der Gesellenprüfung – 40 Monate nach Ausbildungsbeginn
- Gewichtung an der Gesamtnote der Gesellenprüfung 65%
- Der Teil 2 der Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
- Prüfungsbereich I „Kundenauftrag“ = Praxisteil 35%
- Prüfungsbereich II „Kfz- und Instandhaltungstechnik“ = Theorie 10%
- Prüfungsbereich III „Diagnosetechnik“ = Theorie 10%
- Prüfungsbereich IV „Wirtschafts- und Sozialkunde“ = Theorie 10%
- Termine:
- Dezember: Prüfungsbereiche Theorie
- Januar: Praxisteil mit Fachgespräch
- Prüfungsaufgabe I: Kundenauftrag (Praktische Prüfung):
- Mindestens drei Arbeitsaufgaben mit möglichen Teilaufgaben
- Bearbeitungszeit des Praxisteils: 5 Stunden (= 300 Minuten)
- Das Fachgespräch ist Teil des Praxisteils.
- Dauer: maximal 20 Minuten
- Gewichtung des praktischen Teils an der Teil-2-Note: 53,8%
- Prüfungsaufgaben II bis IV (Theoretische Prüfung)
- 5 Aufgabenteile zu den Lernfeldern 7 bis 14 und zur Politik
- Bearbeitungszeit des Theorieteils: 5 Stunden (= 300 Minuten)
- Aufgaben zur Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik (Bearbeitungszeit: 2 x 60 Minuten)
- Aufgaben zur Diagnosetechnik (Bearbeitungszeit: 2 x 60 Minuten)
- Aufgaben zur Wirtschafts- und Sozialkunde (Bearbeitungszeit: 60 Minuten)