Der Beruf des Friseurs/der Friseurin gehört zu klassischen Handwerksberufen.
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert im Normalfall 3 Jahre und findet dual, also im Friseurbetrieb (Praxis) und an 1-2 Tagen der Woche in der Berufsschule (Theorie) statt. Bei einer besonders guten Vorbildung oder einer vorangegangenen Berufsausbildung ist eine Verkürzung nach einer Antragsbewilligung von der Handwerkskammer möglich.
Prüfung:
Die Gesellenprüfung zum Friseur/zur Friseurin findet als „gestreckte“ Prüfung in zwei Teilen statt.
- Teil 1 der Gesellenprüfung: nach 1,5 Jahren (25% der Gesellenprüfung)
- Teil 2 der Gesellenprüfung: nach Abschluss der drei Ausbildungsjahre (75% der Gesellenprüfung)
Gesetzliche Grundlagen für die Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Für den Betrieb gelten folgende gesetzliche Grundlagen:
- Ausbildungsordnung der zum Friseur/zur Friseurin
- Ausbildungsrahmenlehrplan
Für die Berufsschule gelten folgende Grundlagen:
- Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Inhalte der Ausbildung in der Schule
Neben den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport ist die Ausbildung in der Berufsschule nach folgenden Lernfeldern organisiert.