Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule die Fachhochschulreife und damit folgende Berechtigungen bzw. Möglichkeiten:
- Studium an Fachhochschulen, und zwar auch in Studiengängen, die nicht dem beruflichen Schwerpunkt der absolvierten Fachoberschule entsprechen
- besonders qualifizierte Fachoberschulabsolventinnen und Fachoberschulabsolventen mit geeigneter Berufsausbildung: Studium bestimmter Fachrichtungen des Lehramtes an beruflichen Schulen an einer niedersächsischen Universität
- Zugang zur Ausbildung für den gehobenen Dienst der Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, für den gehobenen Polizeidienst, für die Offizierslaufbahn usw.
- Fachoberschulabsolventinnen und Fachoberschulabsolventen mit einschlägiger Berufsausbildung: Weiterbildung in der Berufsoberschule, die in einem einjährigen Bildungsgang zur fachgebundenen Hochschulreife führt und befähigt, einen Bildungsweg in einem beruflichen Schwerpunkt entsprechenden Studiengang an einer Universität fortzusetzen
- Aufnahme in die Vorstufe (Klasse 11) des Beruflichen Gymnasiums
- Fachoberschulabsolventinnen und Fachoberschulabsolventen, die vom 7. bis 10. Schuljahrgang durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben: Eintritt in die Kursstufe (Schuljahrgang 12) eines Beruflichen Gymnasiums gleicher Fachrichtung
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