Informationen zur Schulform
Die zweijährige berufsqualifizierende Berufsfachschule Informationstechnische Assistentin / Informationstechnischer Assistent bildet Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss in einem zweijährigen Bildungsgang zu staatlich geprüften Informationstechnischen Assistentinnen / Assistenten aus. Eine Berufsausbildung oder eine vorherige berufliche Tätigkeit ist für den Besuch der Schule zwar nicht erforderlich, aber förderlich. In einer möglichst praxisnahen Ausbildung werden den Schülerinnen und Schülern sowohl anwendungstechnische als auch softwarebezogene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die sie befähigen, Rechneranlagen und Programme zu installieren, zu warten und zu bedienen, Automatisierungskonzepte zu entwickeln, die erforderliche Hard- und Software zusammenzustellen sowie auf dem Markt nicht erhältliche Produkte zu erstellen und diesen Prozess bis zur Anwendung zu begleiten.
Aufnahme:
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Anmeldung:
Anmeldeschluss ist der 20. Februar eines jeden Jahres.
Bei der Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
- ein tabellarischer Lebenslauf ohne Lichtbild
- eine beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses
Der Nachweis des Realschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes muss bis zum 1. Schultag nachgereicht werden. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität, findet ein Aufnahme- und Nachrückverfahren statt. Über die Aufnahme bzw. über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens erhalten die Bewerberinnen und Bewerber umgehend einen schriftlichen Bescheid.
Fächer und Lernfelder
Die zweijährige Berufsfachschule - informationstechnische(r) Assistentin/Assistent - (BFI) bildet Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss in einem zweijährigen Bildungsgang zu staatlich geprüften informationstechnischen Assistentinnen/Assistenten aus.
Eine Berufsausbildung oder eine vorherige berufliche Tätigkeit ist für den Besuch der Schule nicht erforderlich, aber förderlich.
In einer möglichst praxisnahen Ausbildung werden den Schülerinnen und Schülern sowohl anwendungstechnische als auch softwarebezogene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die sie befähigen, Rechneranlagen und Programme zu installieren, zu warten und zu bedienen, Automatisierungskonzepte zu entwicklen, die erforderliche Hard- und Software zusammenzustellen sowie auf den Markt nicht erhältliche Produkte zu erstellen und diesen Prozess bis zur Anwendung zu begleiten.
Neben dem berufsübergreifenden Lernbereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Sport und Religion gibt es die berufsbezogenen Lernbereiche, in denen die Lernfelder in einem jeweils theoretischen und praktischen Teil unterrichtet werden.
In der Klasse 2 des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 160 Zeitstunden in geeigneten Betrieben/Unternehmen durchgeführt werden. In der Klasse 2 ist in den berufsbezogenen Lernbereichen ein lernbereichsübergreifendes Projekt durchzuführen. Das Projekt wird anteilig innerhalb der jeweiligen Lernbereiche bewertet und geht in die Lernbereichsnote ein. Der Projekttitel und die Projektgesamtnote sind unter Bemerkungen im Zeugnis auszuweisen. Die jeweiligen Lernfelder werden jahresstundenweise dem Berufsbereich -Theorie- bzw. -Praxis- zugewiesen.
LF 1: Technische Dokumente erstellen und verwalten
LF 2: Rechner in technische Prozesse einbinden
LF 3: PC-Systeme planen, einrichten und administrieren
LF 4: Datenbanken planen, erstellen und pflegen
LF 5:Rechnernetze nach Vorgaben einrichten
LF 6: Software für technische Anwendungen entwickeln
LF 7: Energieversorgung für informationstechnische Systeme sicherstellen
LF 8: Projekte planen, durchführen und auswerten
Berechtigungen:
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Erweiterte Sek. I Abschluss und damit die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin / staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent" zu führen, jede Schulform des Sekundarbereichs II zu besuchen, ohne vorherigen Besuch der Klasse 11 in die Klasse 12 der Fachoberschule Technik einzutreten.