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Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auf dem gesamten Schulgelände
Ab sofort muss auf dem gesamten Schulgelände ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt auch für den Schulweg, sofern die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist. Dies betrifft auch die Klassenräume (siehe 3. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 25.09.2020 und auch NWZ vom 26.09.). Es drohen empfindliche Bußgelder.